Vertragsfreiheit behalten – Verbraucher schützen !

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Der Staat überreguliert den Immobilienmarkt

Mit dem geplanten unechten Bestellerprinzip der Bundesregierung muss in Zukunft immer der Verkäufer einer Wohnimmobilie die gesamten Maklerkosten übernehmen. Den Kaufinteressenten wird es nahezu unmöglich gemacht, einen Makler zu beauftragen. Damit verliert er seinen Anspruch auf Beratung bei der häufig wichtigsten und größten Investition seines Lebens. Das in den meisten Regionen Deutschlands praktizierte System der Doppeltätigkeit, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen und das von den Verbrauchern als gerecht empfunden wird, würde damit abgeschafft.

Zusätzliche Belastung für Immobilienkäufer!

Dieser Provisionszwang wird nicht - wie sich die Ministerin erhofft - Menschen entlasten, die eine Immobilie erwerben. Im Gegenteil! Am Ende wird der Immobilienkäufer die Zeche zahlen - nämlich dann, wenn der Verkäufer die zusätzlichen Kosten auf den Immobilienpreis aufschlägt. Dadurch erhöht sich die Grunderwerbsteurer, die der Käufer tragen muss. Eine Erhöhung, von der allein der Staat profitiert.

Das angebliche "Bestellerprinzip" ist ein Alleingang der Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Aus guten Gründen ist es nicht Teil des Koalitionsvertrags und wird vom Koalitionspartner abgelehnt. Sollte es dennoch Gesetz werden, hätte das für Sie als Immobilienkäufer nur Nachteile, denn:
Durch das Bestellerprinzip
... wird der Immobilienverkauf teuerer
... kann ich Sie nicht mehr beraten
... können Sie mich nicht mehr beauftragen
... wird es schwieriger für Sie eine passende Immobilie zu finden
... wird der Staat mehr Steuern von Ihnen kassieren

Wir fordern die Bundesregierung deswegen auf, die bestehende Vertragsfreiheit beizubehalten. Nur so kann man den differenzierten Märkten und unterschiedlichen Transaktions-Konstellationen gerecht werden. Um Familien und andere Kaufwillige zu bezahlbarem Wohneigentum zu verhelfen, müssen effektive Maßnahmen ergriffen werden:

1. Bessere Förderung von Wohneigentum

2. Unterstützung bei der Finanzierungssicherheit

3. Stabile Finanzierungsbedingungen


Weitere Informationen und Begründungen erhalten Sie auf der Seite:
www.ivd.net/Bestellerprinzip

Vielen Dank - Ihre Savina Reuter
Immobilien am Holstentor GmbH

Das "Bestellerprinzip" ist eine Lüge !!